Sicherheitsdienst beauftragen in Berlin: Woran erkennen Sie vor der Unterschrift, ob ein Anbieter Ihrem Objekt gewachsen ist?
Ein Bewachungsunternehmen in Berlin braucht eine Erlaubnis des Ordnungsamts nach der Gewerbeordnung und muss jede Wachperson vor dem ersten Dienst im Bewacherregister anmelden; beides können Sie sich belegen lassen, bevor Sie ein Angebot lesen. Der Vertrag muss eine Dienstanweisung für genau Ihr Objekt und eine Dokumentation regeln, die Sie am nächsten Morgen lesen können, sonst kaufen Sie Anwesenheit ohne Beleg. Und ein Stundensatz, der den seit Januar 2026 allgemeinverbindlichen Tariflohn rechnerisch nicht tragen kann, ist das erste Warnsignal.
Ein Beispiel: Sanitärgroßhandel in Reinickendorf, Lager mit Hof, zwei Tore zur Straße, nachts Paletten mit Kupferrohr im Freien. Für einen Nachtposten von 20 bis 6 Uhr liegen drei Angebote vor: 27,50 Euro, 29 Euro und 19,90 Euro netto je Stunde. Das dritte ist rund 30 Prozent billiger und kam zwei Stunden nach der Anfrage per E-Mail, ohne eine Rückfrage zum Hof. Ob es das beste ist, entscheiden sieben Prüfpunkte, die Sie an jedem Angebot abhaken können.
Prüfpunkt 1: Erlaubnis nach der Gewerbeordnung und Eintrag im Bewacherregister
Wer gewerbsmäßig Leben oder Eigentum anderer bewacht, braucht eine Erlaubnis; in Berlin erteilt sie das Ordnungsamt des Bezirks, in dem der Betrieb seinen Sitz hat (Service-Portal Berlin, 2026). Vorher prüft die Behörde Inhaber und Betriebsleitung: Zuverlässigkeit über Bundeszentralregister und Polizei, Vermögensverhältnisse, Sachkundeprüfung vor der Industrie- und Handelskammer, Haftpflichtversicherung; spätestens alle fünf Jahre wiederholt sie die Zuverlässigkeitsprüfung.
Das Bewacherregister gibt es seit dem 1. Juni 2019, seit Oktober 2022 führt es das Statistische Bundesamt; im September 2026 sind dort rund 5.900 Bewachungsbetriebe und rund 207.000 Sicherheitsmitarbeitende erfasst. Jede Wachperson wird vor dem ersten Dienst darüber angemeldet; die Behörde an ihrem Wohnort prüft Zuverlässigkeit und Qualifikation und gibt die Person im Register frei. Qualifikation heißt mindestens 40 Unterrichtsstunden bei der Industrie- und Handelskammer; das reicht für den Nachtposten auf einem geschlossenen Gelände, für Kontrollgänge in Bereichen mit Publikumsverkehr und den Schutz vor Ladendieben verlangt das Gesetz die Sachkundeprüfung.
Der Haken: Das Register ist für Behörden gebaut; Auftraggeber können dort nichts nachschlagen. Prüfbar bleibt es trotzdem, weil das Gesetz dem Betrieb Papiere vorschreibt: den Erlaubnisbescheid, die Registernummer des Betriebs und für jede Kraft den Dienstausweis nach der Bewachungsverordnung mit Name, Betrieb und den Registernummern von Wachperson und Unternehmen. Vorzeigen muss ihn die Wachperson nur Vollzugsbehörden wie Ordnungsamt, Polizei und Zoll; dass sie ihn auch Ihnen zeigt, schreiben Sie in den Vertrag. Wer eine schriftliche Bestätigung verweigert, dass alle eingesetzten Kräfte registriert sind, ist raus.
Prüfpunkt 2: Die Haftpflichtversicherung, die das Gesetz vorschreibt
Ohne Haftpflichtversicherung gibt es keine Erlaubnis. Die Bewachungsverordnung nennt die Mindestsummen je Schadensereignis: 1.000.000 Euro für Personenschäden, 250.000 Euro für Sachschäden, 15.000 Euro für das Abhandenkommen bewachter Sachen und 12.500 Euro für reine Vermögensschäden (Bewachungsverordnung, Umfang der Versicherung). Die beiden kleinen Positionen sind von der Versicherungspflicht ausgenommen, wenn der Betrieb nur für Auftraggeber arbeitet, die sich damit nachweislich einverstanden erklärt haben; eine Einverständniserklärung in den Vertragsunterlagen entbindet den Anbieter also genau von der Deckung, die gebraucht wird, wenn bewachte Ware vom Hof verschwindet.
Die 15.000 Euro sind ein Minimum; für Kupferrohr auf dem Hof ist die Summe schnell zu klein, und was Ihr Objekt braucht, klären Sie mit Ihrem eigenen Versicherer. Ob und bis zu welcher Summe ein verlorener Generalschlüssel versichert ist, steht als eigene Position in der Police des Anbieters; fragen Sie danach. Vom Anbieter verlangen Sie die aktuelle Versicherungsbestätigung mit Summen, Versicherer und Laufzeit. Versicherungsnachweis auf Wunsch vor Vertragsbeginn ist die Formel, die Sie erwarten dürfen; „auf Anfrage nach Auftragserteilung“ ist die falsche Reihenfolge.
Prüfpunkt 3: Tariftreue und ein Preis, der den Tarif tragen kann
Seit dem 1. Januar 2026 ist der Entgelttarifvertrag für Sicherheitsdienstleistungen in Berlin und Brandenburg allgemeinverbindlich: 15,15 bis 21,80 Euro Stundenlohn je nach Entgeltgruppe, dazu 15 Prozent Zuschlag nachts, 25 sonntags, 50 an Feiertagen. Die Rechnung dazu steht im Beitrag zur Kostenstruktur eines Sicherheitsdienstes in Berlin: Unter rund 21,50 Euro netto je Tagstunde und 24 Euro je Nachtstunde sind nicht einmal Tariflohn, Abgaben und Ausfallzeiten der niedrigsten Entgeltgruppe gedeckt. Die 19,90 Euro aus Reinickendorf liegen für eine Nachtstunde rund vier Euro darunter, bevor Fahrzeug, Einsatzleitung und Gewinn bezahlt sind.
Das ist kein Beweis für Schwarzarbeit, aber ein Grund nachzufragen; die fünf Fragen dazu, von der Entgeltgruppe bis zum Nachunternehmer, stehen im Kosten-Beitrag. Neu kommt hier ein Papier dazu, das Sie vor der Unterschrift verlangen können: die Unbedenklichkeitsbescheinigungen von Krankenkasse und Berufsgenossenschaft. Sie belegen nur, dass am Ausstellungstag keine Beiträge offen waren; lassen Sie sich deshalb eine aktuelle geben. Zum 1. Januar 2027 steigt der Tarif auf 15,70 bis 22,65 Euro; ein Vertrag über den Jahreswechsel braucht deshalb eine Preisgleitklausel.
Prüfpunkt 4: Eine Dienstanweisung, die Ihr Objekt meint
Die Bewachungsverordnung verlangt von jedem Betrieb eine allgemeine Dienstanweisung, die der Wachperson gegen Empfangsbescheinigung ausgehändigt wird und festhält, dass sie keine Polizeibefugnisse hat. Die steht in jedem Ordner. Was Ihr Objekt braucht, ist die objektbezogene:
- Kontrollpunkte und Runden: welche Punkte, in welcher Reihenfolge, zu wechselnden Zeiten ohne festen Takt.
- Schlüssel: welche wo liegen, wer die Übergabe quittiert, was bei Verlust sofort passiert.
- Meldekette: wen die Wachperson bei Einbruch, Feuer oder Alarm anruft, in welcher Reihenfolge, mit Nummern, unter denen um 3 Uhr jemand abnimmt.
- Verbotene Handlungen: Tore für Unbekannte öffnen, Personen durchsuchen, das Objekt vor der Ablösung verlassen.
Sie entsteht bei einer Begehung: Wer den Hof in Reinickendorf nicht gesehen hat, weiß nicht, dass das zweite Tor nachts von der Nachbarfirma benutzt wird. Ein Angebot ohne Ortstermin und ohne Rückfrage zu Toren und Schlüsseln nennt einen Preis für ein Objekt, das der Anbieter nicht kennt; die Reihenfolge Anfrage, Begehung, Konzept, Angebot, Einsatzstart steht im Ablauf beim Objektschutz in Berlin. Manchmal ist der Posten selbst die falsche Antwort: Wer nur an zwei oder drei Nächten im Monat Ware auf dem Hof hat, ist mit Kontrollfahrten oder einer Alarmverfolgung, die nachts fährt, meist besser bedient; dann sagen wir das, bevor ein Vertrag geschrieben wird.
Prüfpunkt 5: Ein Ansprechpartner, der um 23 Uhr abnimmt
Im Angebot steht eine Bürozeit, im Vertrag ein Name; um 23 Uhr, wenn die Wachperson nicht zum Dienst erschienen ist, brauchen Sie eine Einsatzleitung, die abnimmt und eine Ersatzkraft schickt. Rufen Sie die Notrufnummer aus dem Angebot vor der Unterschrift an einem Abend um 23 Uhr an. Nimmt jemand ab? Kennt die Person den Betrieb, oder nimmt ein Anrufdienst eine Notiz auf? Fragen Sie anschließend nach Vertretung im Urlaub und Eskalationsstufen. Konkrete Minutenangaben nennen wir bewusst nicht; der Testanruf sagt mehr als jede Zahl.
Prüfpunkt 6: Eine Dokumentation, die Sie am Morgen lesen können
Bewachung findet statt, während Sie schlafen; der Beweis dafür ist die Dokumentation. Verlangen Sie: ein Wächterkontrollsystem, bei dem die Wachperson an jedem Kontrollpunkt einen Chip scannt, sodass jeder Gang mit Uhrzeit im Protokoll steht (ein Bericht ohne Zeitstempel lässt sich am Morgen nicht nachrechnen); einen Schichtbericht je Dienst; eine Vorfallsmeldung noch in derselben Nacht, mit Fotos, Uhrzeit, Kennzeichen und der Vorgangsnummer der Polizei. Klären Sie im Vertrag, wie Sie an die Berichte kommen, wie lange sie aufbewahrt werden und wer die personenbezogenen Daten darin lesen darf. Im billigsten Angebot aus Reinickendorf steht unter Dokumentation ein Wort: „Berichtswesen“. Im teuersten: Scan an sechs Kontrollpunkten, Bericht bis 7 Uhr, Vorfallsmeldung sofort ans Telefon des Geschäftsführers.
Prüfpunkt 7: Was in jeden Bewachungsvertrag gehört
Der Vertrag ist die einzige Stelle, an der aus dem Gespräch eine Pflicht wird; diese Punkte gehören hinein, egal bei wem:
- Leistungsbeschreibung mit Zahlen: Posten, Zeiten, Stunden je Woche, Entgeltgruppe, Kontrollpunkte und Rundenzahl; die objektbezogene Dienstanweisung als Anlage.
- Laufzeit und Kündigungsfrist: ein fester Endtermin statt stillschweigender Verlängerung; dazu eine Probezeit mit Sonderkündigungsrecht.
- Preisgleitklausel: Anpassung nur bei Tariferhöhung, mit Nachweispflicht.
- Vertretung bei Ausfall: wer eine Ersatzkraft stellt, und was gilt, wenn der Posten leer bleibt.
- Haftung und Versicherung: Deckungssummen im Vertrag, Versicherungsbestätigung als Anlage, Mitteilungspflicht bei Änderungen.
- Nachunternehmer: nur mit Ihrer schriftlichen Zustimmung, mit eigener Erlaubnis, eigener Registrierung der Kräfte und denselben Pflichten.
- Stundennachweis: Die Rechnung folgt dem Dienstplan und dem Protokoll des Wächterkontrollsystems, nicht umgekehrt.
Die Checkliste zum Abhaken
| Prüfpunkt | Was Sie verlangen | Warnsignal |
|---|---|---|
| 1 Erlaubnis und Register | Erlaubnisbescheid, Registernummer des Betriebs, Bestätigung der Registrierung aller Kräfte, Dienstausweis am ersten Tag | Zusagen ohne Papier; Ausweis ohne Registernummern |
| 2 Haftpflicht | Versicherungsbestätigung mit Summen und Laufzeit vor Vertragsbeginn | Verzichtserklärung für abhandengekommene Sachen; Nachweis erst nach Auftrag |
| 3 Tariftreue | Entgeltgruppe im Angebot, Zuschläge ausgewiesen, Unbedenklichkeitsbescheinigungen, Preisgleitklausel | Nachtstunde unter rund 24 Euro netto; Zuschläge „enthalten“ ohne Rechnung |
| 4 Dienstanweisung | Begehung oder Rückfragen vor dem Angebot, objektbezogene Anweisung als Anlage | Angebot ohne Ortstermin und ohne eine Frage zum Objekt |
| 5 Ansprechpartner | Einsatzleitung rund um die Uhr, Vertretungsregel, Eskalationsstufen | Testanruf um 23 Uhr endet auf der Mailbox |
| 6 Dokumentation | Wächterkontrollsystem, Schichtbericht, Vorfallsmeldung mit Fotos, Zugriff geregelt | „Berichtswesen“ ohne Angabe, was, wann, für wen |
| 7 Vertrag | Die sieben Klauseln oben, Anlagen vollständig | Automatische Verlängerung, Nachunternehmer ohne Zustimmung, Preis „nach Aufwand“ |
Für den Hof in Reinickendorf heißt das: Das Angebot für 19,90 Euro fällt an den Punkten 3, 4 und 6 durch, bevor jemand die Erlaubnis geprüft hat. Die beiden anderen liegen 1,50 Euro auseinander; hier entscheiden Testanruf und Begehung. Der Preis ist von den sieben Punkten der einzige, den ein Anbieter ändern kann, ohne am Objekt etwas zu ändern; deshalb halten wir ihn für das schwächste Kriterium.
Wenn Sie die sieben Punkte an Ihrem Objekt in Berlin oder Brandenburg durchgehen wollen: Die Einsatzleitung ist rund um die Uhr unter 0176 20256279 erreichbar, eine schriftliche Anfrage geht über die Kontaktseite zum Objektschutz; Antwort meist am selben Tag, Versicherungsnachweis auf Wunsch vor Vertragsbeginn.
Häufige Fragen
Wie prüfe ich, ob ein Sicherheitsdienst eine Erlaubnis hat?
Lassen Sie sich den Erlaubnisbescheid des Ordnungsamts und die Registernummer des Betriebs aus dem Bewacherregister zeigen; das Register selbst können Auftraggeber nicht einsehen. Am ersten Diensttag zeigt der Dienstausweis der Wachperson, ob Name, Betrieb und die Registernummern von Wachperson und Unternehmen darauf stehen.
Welche Versicherung muss ein Sicherheitsdienst haben?
Eine Haftpflichtversicherung mit gesetzlichen Mindestsummen je Schadensereignis: 1.000.000 Euro für Personenschäden, 250.000 Euro für Sachschäden, 15.000 Euro für das Abhandenkommen bewachter Sachen und 12.500 Euro für Vermögensschäden. Die beiden kleineren Positionen entfallen aus der Versicherungspflicht, wenn der Betrieb nur für Auftraggeber arbeitet, die dem nachweislich zugestimmt haben; deshalb lohnt ein Blick in die Vertragsanlagen.
Was muss in einem Bewachungsvertrag stehen?
Leistungsbeschreibung mit Posten, Zeiten, Stunden und Entgeltgruppe, die objektbezogene Dienstanweisung als Anlage, Laufzeit und Kündigungsfrist ohne stillschweigende Verlängerung, eine Preisgleitklausel mit Bezug auf den Tarif, Vertretung bei Ausfall, Haftung mit Versicherungsbestätigung, eine Nachunternehmer-Klausel mit Zustimmungsvorbehalt und der Stundennachweis als Grundlage der Rechnung. Prüfen Sie die Liste gegen die Anlagen: Was nur im Gespräch zugesagt wurde, steht nach der Unterschrift nirgends.
Darf ein Sicherheitsdienst Nachunternehmer einsetzen?
Das regelt Ihr Vertrag. Ohne Klausel ist nicht sicher, ob ein Bewachungsunternehmen die Leistung an einen Nachunternehmer weitergeben darf; das Bürgerliche Gesetzbuch geht bei Dienstleistungen im Zweifel davon aus, dass der Verpflichtete sie selbst erbringt. Deshalb gehört die Frage in den Vertrag: Nachunternehmer nur mit Ihrer schriftlichen Zustimmung, mit Nennung des Betriebs, mit eigener Erlaubnis nach der Gewerbeordnung, eigener Anmeldung der Wachpersonen im Bewacherregister und denselben Pflichten; in Berlin und Brandenburg gilt für ihn derselbe Tarif.
Wie lange sollte ein Bewachungsvertrag laufen?
So lange, wie Sie den Bedarf überblicken: für eine Baustelle bis zu der Bauphase, in der die Beute klein wird, für ein Lager oder Bürohaus so lange, dass der Anbieter feste Kräfte einplanen kann, mit einer Probezeit und einem Sonderkündigungsrecht darin. Läuft der Vertrag über den 1. Januar 2027, gehört eine Preisgleitklausel hinein, weil der Tarif dann steigt. Stillschweigende Verlängerungen streichen Sie vor der Unterschrift.
Quellen
- Bewachungsverordnung (BewachV) vom 3. Mai 2019, § 14 Umfang der Versicherung – Mindestversicherungssummen je Schadensereignis: 1.000.000 Euro Personenschäden, 250.000 Euro Sachschäden, 15.000 Euro Abhandenkommen bewachter Sachen, 12.500 Euro reine Vermögensschäden; Ausnahme, soweit der Betrieb nur für nachweislich einverstandene Auftraggeber tätig ist – gesetze-im-internet.de (2019)
- Bewachungsverordnung (BewachV), § 18 Ausweis, Kennzeichnung der Wachperson – Pflichtangaben auf dem Ausweis (Name, Gewerbetreibender, Bewacherregisteridentifikationsnummern von Wachperson und Unternehmen), Vorzeigepflicht gegenüber Ordnungsämtern, Polizei und Zoll – gesetze-im-internet.de (2019)
- Bewachungsverordnung (BewachV), §§ 6, 15, 16, 17 und 21 – Unterrichtung mindestens 40 Unterrichtsstunden (Sprachniveau B1), Versicherungsbestätigung und Anzeigepflicht des Versicherers, Anmeldung der Wachpersonen über das Bewacherregister vor Beschäftigung, Dienstanweisung gegen Empfangsbescheinigung, Aufzeichnungspflichten – gesetze-im-internet.de (2019)
- Gewerbeordnung (GewO), § 11b Bewacherregister – Registerbehörde ist das Statistische Bundesamt; Zweck: Unterstützung der zuständigen Behörden; Datenumfang, Zugriffsrechte und Meldefristen – gesetze-im-internet.de (2026)
- Gewerbeordnung (GewO), Vorschrift zum Bewachungsgewerbe – Erlaubnispflicht, Versagungsgründe (Zuverlässigkeit, Vermögensverhältnisse, Sachkundeprüfung, Haftpflichtversicherung), Unterrichtungs- und Sachkundepflicht der Wachpersonen, Regelüberprüfung der Zuverlässigkeit spätestens nach fünf Jahren – gesetze-im-internet.de (2026)
- Statistisches Bundesamt – Bewacherregister (BWR): Startseite mit Kennzahlen, Stand 20.09.2026 (5.879 Gewerbebetriebe, 206.863 Sicherheitsmitarbeitende, 253.304 Bewachungsjobs); Register seit 01.06.2019, Registerbehörde trifft keine Erlaubnisentscheidung (2026)
- Statistisches Bundesamt – Verwaltungsregister: Bewacherregister, Historie und Funktion (seit Oktober 2022 beim Statistischen Bundesamt betrieben; rund 1.300 kommunale Behörden entscheiden über Freigabe von Betrieben und Wachpersonen) (2026)
- Service-Portal Berlin – Bewachungsgewerbe, Erlaubnis beantragen: Zuständigkeit des Ordnungsamts am Betriebssitz, Voraussetzungen (Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse, Sachkunde, Berufshaftpflicht), Gebühren 84,00 bis 2.045,00 Euro, durchschnittliche Bearbeitungszeit 1 Monat (abgerufen 09/2026) (2026)
- Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung – Pressemitteilung vom 22.07.2026: Entgelttarifvertrag für Sicherheitsdienstleistungen in Berlin und Brandenburg rückwirkend ab 01.01.2026 allgemeinverbindlich (2026)
- Senatsverwaltung für Arbeit, Tarifregister Berlin – Tarifbroschüre Wach- und Sicherheitsdienstleistungen, Entgelte ab 01.01.2026 (15,15 bis 21,80 Euro; Zuschläge 15/25/50 Prozent), Stand 03.07.2026 (2026)
- Senatsverwaltung für Arbeit, Tarifregister Berlin – Tarifbroschüre Wach- und Sicherheitsdienstleistungen, Entgelte ab 01.01.2027 (15,70 bis 22,65 Euro), Stand 07/2026 (2026)
- Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) – Online-Services „Meine VBG“: Unbedenklichkeitsbescheinigungen werden vom Mitgliedsunternehmen im Portal angefordert und im Postfach bereitgestellt (abgerufen 09/2026) (2026)
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), § 613 Unübertragbarkeit – Dienste sind im Zweifel in Person zu leisten – gesetze-im-internet.de (2026)